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Liberia: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 30.10.2024
(Unverändert gültig seit: 09.10.2024)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Terrorismus spielt bislang in Liberia keine Rolle. Aufgrund terroristischer Vorkommnisse in der Region kann eine Gefährdung Liberias in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Innenpolitische Lage

Im Januar 2024 fand die Vereidigung des Staatspräsidenten, Joseph Boakai, statt. Die Sicherheitslage in Liberia ist zwar unter Kontrolle, aber weiterhin fragil. Vereinzelte Demonstrationen können zu temporären Verkehrsbehinderungen und Verzögerungen bei der Einreise führen.

  • Seien Sie bei Reisen nach Liberia besonders vorsichtig.
  • Verlassen Sie Straßen und Wege nicht unnötig und beachten Sie Warnschilder.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalität ist in Monrovia und in geringerem Maße auch in anderen Städten Liberias hoch. Es kommt zu Kleinkriminalität wie Diebstahl und Handtaschenraub, aber auch zu bewaffneten Überfällen. Besondere Vorsicht ist im Umfeld der Kunsthandwerksmärkte in der Nähe internationaler Hotels geboten.

Es wird immer wieder von Überfällen bei Fahrten vom und zum Roberts International Airport berichtet, der außerhalb von Monrovia liegt. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Am Flughafen Monrovia gibt es ein Flughafenhotel mit internationalem Standard.

Sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen werden häufig gemeldet.

  • Unternehmen Sie keine nächtlichen Spaziergänge in der Stadt.
  • Seien Sie als allein reisende Frau besonders umsichtig.
  • Organisieren Sie Ihre Abholung am Flughafen frühzeitig und vermeiden Sie Nachtfahrten.
  • Geben Sie vorbestellten Taxis gegenüber an Taxiständen wartenden den Vorzug.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen auf die Straße mit und zeigen Sie diese insbesondere nicht in der Öffentlichkeit.
  • Meiden Sie größere Menschenmengen.
  • Dort, wo Sie größere Menschenmengen nicht meiden können, wie z.B. am Flughafen, seien Sie besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.

In der Regenzeit von Mitte Mai bis Ende November führen Starkregenfälle immer wieder zu unpassierbaren Straßen. Bestimmte Landesteile können dann vorübergehend auf dem Landweg nicht erreichbar sein.

Im Atlantik gibt es starke ablandige Strömungen (rip currents), die Badende mit sich reißen können. Außer in geschützten Buchten kann das Schwimmen lebensgefährlich sein.

  • Schwimmen Sie nicht im offenen Meer, sondern bleiben Sie im flachen Wasser.
  • Versuchen Sie nicht, gegen die Strömung das Ufer zu erreichen, sollten Sie in eine Strömung geraten.
  • Schwimmen Sie stattdessen parallel zum Ufer, bis Sie einen strömungsfreien Abschnitt erreichen.
  • Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Mangels Kanalisation ist das Meer im Stadtgebiet von Monrovia stark verschmutzt.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft in Monrovia kann außer reiner Nothilfe keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnehmen. Für sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten wie Passausstellungen ist die deutsche Botschaft in Accra/Ghana zuständig.

Infrastruktur/Verkehr

Die meisten Straßen außerhalb Monrovias sind nicht asphaltiert. Motorräder, die oft auch als Taxi unterwegs sind, sind überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt. Motorradfahrer tragen häufig keine Sturzhelme, was bei Unfällen zu schweren Verletzungen führen kann.

Beim Besuch der Nationalparks Nimba und Grebo-Sapo ist die Begleitung durch ausgebildete „Park Ranger“ vorgeschrieben.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv und vermeiden Sie Mitfahrten auf Motorradtaxis.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit. Hindernisse oder Schlaglöcher tauchen oftmals erst im letzten Moment auf. Während der Regenzeit ist es außerdem oft unmöglich einzuschätzen, wie tief Schlaglöcher sind.
  • Fahren Sie über Land möglichst nicht alleine, sondern zu zweit oder im Konvoi.
  • Unternehmen Sie Touren abseits der Hauptstraßen und Besuche von Nationalparks wie z.B. Nimba und Grebo-Sapo nur mit ortskundigen Führern.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und gilt für die Dauer eines Jahres in Verbindung mit dem nationalen Führerschein.

LGBTIQ

Einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in der liberianischen Gesellschaft weiterhin ein strafrechtliches Vergehen und gesellschaftlich nicht akzeptiert, auch wenn in jüngster Zeit keine Fälle einer tatsächlichen strafrechtlichen Verfolgung bekannt geworden sind. Reisende sollten Zurückhaltung üben.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz von und der Handel mit Drogen sind strafbar.

Polizisten und Soldaten sowie polizeiliche und militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Zuwiderhandlungen führen meist zu vorläufiger Festnahme, Verhör und einer Geldstrafe.

Geld/Kreditkarten

Hauptlandeswährung für Reisende ist der US-Dollar (USD).
Nur in wenigen größeren Hotels stehen stabile technische Verbindungen zur Zahlung mit Kreditkarten (meist nur VISA und evtl. Mastercard) zur Verfügung. Für die Kartenzahlung wird dann oftmals ein Zuschlag von etwa 3,5% erhoben. Andere Einrichtungen, auch kleinere Hotels und Kliniken, bieten theoretisch Kartenzahlungsmöglichkeiten an, die in der Praxis jedoch oft nicht funktionieren.

Geldautomaten (ATM) stehen bei einigen größeren Hotels und Banken zur Verfügung, sind jedoch nicht immer funktionsfähig. Es können dann oft nur kleinere Beträge abgehoben werden, sodass aufgrund von erforderlicher Mehrfachziehung evtl. hohe Gebühren anfallen können.
Der Wechsel von EUR oder anderen Währungen in USD ist schwierig und, falls überhaupt möglich, nur zu einem sehr ungünstigen Wechselkurs.

  • Bringen Sie am besten das für Ihre Reise erforderliche Bargeld in USD mit.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Liberias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vorab bei der zuständigen Botschaft von Liberia in Berlin beantragt werden muss.
Nur in Ausnahmefällen kann die Erteilung eines Visums bei der Einreise am Flughafen erfolgen. Dies muss jedoch vor der Einreise beim liberianischen Immigrationsbüro arrangiert werden.

Minderjährige

Bei minderjährigen Alleinreisenden ist eine schriftliche Zustimmung der Eltern/des Vormundes zur Reise in englischer Sprache erforderlich.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Beträgen in Höhe von mehr als 10.000 USD (oder Gegenwert in anderen Währungen) ist im Zollformular zu deklarieren.

Die Einfuhr von Waffen ist verboten.

Heimtiere

Die üblichen internationalen Gesundheitszeugnisse und Impfnachweise für Haustiere werden in Liberia anerkannt.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Reiseimpfungen:

Es sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf dem aktuellen Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Liberia ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Darüber hinaus können lymphatische Filariosen vor allem in der Küstenregion durch Mücken übertragen werden. Es ist davon auszugehen, dass auch die mückenübertragenen Erkrankungen Chikungunyafieber und Denguefieber in Liberia vorkommen.

  • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Die in Liberia inzwischen sehr seltene afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen.

  • Schützen Sie sich insbesondere bei Aufenthalten im Freien vor Tsetsefliegen, siehe Schutz vor Insekten. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Liberia wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Liberia besteht eine Risiko für Erkrankungen wie Lassafieber, Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen. Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Lassafieber kann durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren und darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat“) übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Landesweit kommen Giftschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nicht im Land erhältlich.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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